triangolum schrieb am 21.06.2019 21:10:
Der Vertrag wurde von 5+1 Unterzeichnet und per UN Resolution beschlossen. Das ist also im Grunde ein Verstoß gegen eine UN Resolution und Sanktionen danach ein formell kriegerischer Akt
NEIN! Wenn man von Jura keine Ahnung hat, sollte man die Klappe halten!
Eine Vertragskündigung (alleine) ist KEIN "kriegerischer Akt". (Zumal nicht einmlal der UN-Sichderheitsrat oder die Vollversammlung aufgerufen wurden, das zu verurteilen und rechtlich zu bewerten.)