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  • MadSha

60 Beiträge seit 27.02.2021

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht keine Beschwerden annimmt ...

... ist die Rechtslage innerhalb der EU eindeutig.

Die EU-Grundrechte-Charta lässt keine Zensur zu:

Art. 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Quelle:
https://dejure.org/gesetze/GRCh/11.html

Der EuGH hätte also kaum eine Möglichkeit gegen die Kläger zu entscheiden, falls der DSA rechtsmissbräuchlich zur Zensur eingesetzt wird.

Mfg M.S.

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