ICH mache bei dem Geschäft minus.
Schliesslich bin ich als Normbundesbürgern zu 50% Mieter und zahle den größeren Anteil an der EEG-Umlage.
Wenn man eine Pflicht einführt - muss man auch ein Recht zur Gleichstellung berücksichtigen. Und damit ist in erster Linie das 1/3 Eigenverbrauch gemeint. Ca 1/3 seines Stromverbrauches kann der PV*ler aus seiner Anlage decken - ohne Speicher ohne große Verrenkungen.
Der Mieter muss also ebenfalls die Möglichkeit bekommen sein eigenes PV-Drittel zu 7 ct/KWh zu bekommen.