Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 18.05.2013

Entweder der Häuslebauer macht Minus oder ...

ICH mache bei dem Geschäft minus.

Schliesslich bin ich als Normbundesbürgern zu 50% Mieter und zahle den größeren Anteil an der EEG-Umlage.

Wenn man eine Pflicht einführt - muss man auch ein Recht zur Gleichstellung berücksichtigen. Und damit ist in erster Linie das 1/3 Eigenverbrauch gemeint. Ca 1/3 seines Stromverbrauches kann der PV*ler aus seiner Anlage decken - ohne Speicher ohne große Verrenkungen.

Der Mieter muss also ebenfalls die Möglichkeit bekommen sein eigenes PV-Drittel zu 7 ct/KWh zu bekommen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten