Bennardo schrieb am 08.07.2018 14:44:
Und Risiken für die Betreiber. Wer nämlich eine hat, gilt automatisch als Unternehmer.
Nein, nur wenn man die enthaltene Mehrwertsteuer für die Anschaffung der PV-Anlage sich vom Finanzamt zurück zahlen lassen will.
Dann können auch Mieteinnahmen oder sonstiges Einkommen unter die Umsatzsteuerpflicht fallen,
Mieteinnahmen von Privatwohnungen enthalten keine Umsatzsteuer, Miete von Gewerbeflächen schon. Aber dann muss man sowieso schon eine Umsatzsteuererklärung machen.
man wird in die IHK zwangseingegliedert,
Es gibt keine Industrie- und Handelskammer für PV-Anlagenbetreiber.
braucht eine eigene Steuererklärung für das "Solarunternehmen", muss fein säuberlich den Eigenverbrauch abrechnen
Das macht schon der Netzbetreiber sowieso und immer.
und die verschiedenen Steuern darauf, usw.
Nur wenn man sich als umsatzsteuerpflichtig beim Finanzamt meldet, um die Umsatzsteuer wiederzubekommen.
Nichts als Ärger damit. Das verrät einem aber keiner der Solaranlagenbauer oder der grünen Politiker ... man findet es erst nachher heraus, wenn die Anlage schon auf dem Dach ist.
Dann bist du von deinem PV-Anlagenbauer schlecht beraten worden. Was Politiker damit zu tun haben sollen, kann ich nicht nachvollziehen.