Ich habe jetzt einfach mal kurz recherchiert und fand:
> https://www.pv-magazine.de/2018/07/05/tuebingen-fuehrt-photovoltaik-pflicht-ein/
Dort wird zu der Aktion in Tübingen geschrieben, daß eine PV-Anlage nur dann Pflicht ist, wenn nicht ohnehin schon eine Solarthermie eingebaut wird (hier ist der Artikel aber etwas vage, das gilt auf jeden Fall bei Regelung per B-Plan, bei den vertraglichen Festlegungen könnte es evtl. doch anders aussehen - da finde dich auf die Schnelle aber nichts)
Da nach EEWärmeG in fast allen Fällen ohnehin PV oder Solarthermie vorgeschrieben ist (es sei denn ich verwende Wärmepumpe oder das Gebäude ist thermisch 15% besser als es die ENEV vorschreibt) sehe ich hier keine wirklich wichtige Neuerung.
Gewerblich genutzte Gebäude verwenden auch jetzt schon gerne PV. Warum? Weil ein Bürogebäude nach DIN18599 normalerweise keinen zu berücksichtigenden Warmwasserbedarf hat und daher eine solarthermische Anlage hier nicht so sinnvoll ist wie beim Wohnhaus.
Insofern ist diese Regelung meiner Meinung nach nichts wirklich groß wirkendes - außer daß man sich ökologisch mal wieder auf die Schulter klopfen kann.