sack.zement schrieb am 13.02.2017 14:45:
Beweisen immer wieder Urteile mit zu laschen, oder zu strengen Urteilen.
Richter erhalten keine Weisungen von Politikern.
Lies doch mal diesbezüglich die Wikipedia:
Schon der 40. Deutsche Juristentag 1953 hat angemahnt: „Gesetzgeberische Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern, sind notwendig zur Durchführung des Grundgesetzes.“
bis heute hat sich diesbezüglich nichts geändert. Deswegen kam Heirbert Prandl SZ zu dem Schluss:
Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat
https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)
Zu Deinem Statement:
Und Staatsanwälte erhalten zwar von der Politik eine Richtung, in der sie agieren sollen, sind aber auch nicht zwangsweise daran gebunden,
Auch hier wieder die Wikipedia:
Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG). Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte gegeben, zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind Bekannte Beispiele für Weisungsgebundenheit und ihre Folgen sind der Fall Wörz und der Fall Mollath.
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt#Deutschland