Nützy schrieb am 12.02.2017 23:36:
Dem Präsidenten würde es obliegen, oberste Richter zu ernennen, den Notstand auszurufen usw. kennt die US Verfassung auch!
Quatsch! Die US-Verfassung kennt so etwas wie einen Notstand überhaupt nicht!
Diesbezüglich solltest Du mal eine Diskussion bei Wikipedia anstoßen, die meinen Gegenteiliges:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand#Vereinigte_Staaten_von_Amerika
Was die Richter angeht. Nun, irgendwie müssen sie ernannt werden. In Deutschland werden sie auch durch das Parlament gewählt.
Sie werden bei uns nicht durch das Parlament ernannt, studier doch lieber mal die Wikipedia bevor Du solche Märchen postest:
https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)
Weder Richter noch Staatsanwaltschaft sind in Deutschland unabhängig von der Exekutive. Heribert Prantl schreibt in der SZ hierzu:
„Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein. Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden – in Deutschland nicht.“
Er kommt daher zu dem Schluss:
Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat […]
Also auch nicht besser als die Türkei, was die Rechtsstaatlichkeit angeht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.02.2017 14:57).