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  • Nützy

mehr als 1000 Beiträge seit 11.06.2010

Präsidenten und ihre Kompetenzen im Vergleich

killingfields schrieb am 13.02.2017 14:56:

Nützy schrieb am 12.02.2017 23:36:

Dem Präsidenten würde es obliegen, oberste Richter zu ernennen, den Notstand auszurufen usw. kennt die US Verfassung auch!

Quatsch! Die US-Verfassung kennt so etwas wie einen Notstand überhaupt nicht!

Diesbezüglich solltest Du mal eine Diskussion bei Wikipedia anstoßen, die meinen Gegenteiliges:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand#Vereinigte_Staaten_von_Amerika

Entschuldigung, aber das ist völlig falsch und an der Sache vorbei argumentiert:
1. Meine Aussage ist, dass die US-Verfassung keinen "Notstandsmodus" kennt. In der Tat finden sich in der US-Verfassung keine solchen Artikel oder Zusätze.
2. Sie reden (wahrscheinlich) vom "USA PATRIOT Act". Hierbei handelt es sich nicht um etwas, das gemäß Verfassung vom Präsidenten ausgerufen wurde, sondern um ein Bundesgesetze:
> https://en.wikipedia.org/wiki/Patriot_Act
3. Diese Gesetz wurde auch nicht vom US-Präsidenten ausgerufen, sondern vom Kongress (der Legislative der USA) erlassen. So wie z. B. der Bundestag auch diverse Gesetze erlassen kann.

Ihr Widerlegungsversuch ist also erfolglos. Die US-Verfassung kennt keinen Ausnahmezustand und er kann daher auch nicht durch den Präsidenten ausgerufen werden. Was möglich ist, ist, dass die Legislative umstrittene Gesetze verabschiedet. Das passiert manchmal in einer Demokratie.

Sie werden bei uns nicht durch das Parlament ernannt, studier doch lieber mal die Wikipedia bevor Du solche Märchen postest:

Okay, hier reden wir vielleicht einander vorbei.

Ich dachte, es geht um die Ernennung, bzw. Wahl der Richter für die höchste Revisionsinstanz oder das Verfassungsgericht. Denn das sind die Richter, die der US-Präsident vorschlägt, bzw. ernennt.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes werden tatsächlich gewählt:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht#Wahl

Dass der US-Präsident auch tatsächlich "normale" Richterstellen ernennt, wäre mir nicht bekannt. Haben Sie dafür eine Quelle?

Er kommt daher zu dem Schluss:

Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat […]

Also auch nicht besser als die Türkei, was die Rechtsstaatlichkeit angeht.

Nach dem, was ich über die Stellung der Richter in Frankreich gelesen habe, sind diese auch nicht völlig unabhängig von der Exekutive. Insofern stimmt diese Aussage schon mal nicht.
Darüber hinaus kann man über dieses Thema sicherlich streiten. Der Wunsch von Juristen, möglichst unabhängig zu sein, ist verständlich. Ebenso der Wunsch von Wählern nach einer gewisse demokratischen Kontrolle (wieso sollte man auch einer der drei Gewalten blind vertrauen?). Hier muss immer ein Ausgleich geschaffen werden.

Übrigens haben Sie das Thema gewechselt. Um die EU ging es nicht. Es ging darum, ob die Türkei als Präsidialsystem nicht genauso wie die USA seien.
Hier wurden ja schon einige Unterschiede aufgezählt.

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