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  • sack.zement

354 Beiträge seit 21.01.2017

Dem wäre seitens deutschen Rechts zu entgegnen

dass man türkischem Recht nicht stattgiebt, sondern dass auf deutschem Staatsgebiet/Rechtsbereich diese Regelung nicht gilt.

Noch sind wir "Deutschland". Mit fest umrissenen Grenzen.

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