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Das "Recht des Stärkeren"?

RexCarnifex schrieb am 20.09.2016 14:48:

1946 wurden Kriegsverbrechen, Genozid und Massenmord in Nürnberg verhandelt und geahndet!!

Oh ja! Nach dem sogenannten "Londoner Statut", den "Rechtsgrundlagen" der Nürnberger Prozesse, war das Gericht nicht an rechtsstaatliche Beweisregeln gebunden, sondern konnte frei über die Anerkennung von "Beweisen" entscheiden. Auf dem Umweg über das Besatzungsrecht (Überleitungsvertrag; die BRD hat sich im Rahmen der Verträge von 1990 zur Beibehaltung zentraler Teile verpflichtet, auch diesem) hat die BRD das bis heute beibehalten.

Praktischerweise hat man die Anklagepunkte teils a posteriori definiert, was natürlich allen rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspricht. Gleichzeitig hat man Geständnisse teils brutal erfoltert und hat die Verteidigung massiv behindert, z. B. durch Beschlagnahme von Dokumenten, die Entlastungsbeweise enthielten, in einigen Fällen (z. B. überraschender "Selbstmord" von Prof. Karl Haushofer und seiner Frau kurz vor Aussage zugunsten von Rudolf Heß) vermutlich auch durch Ausschaltung von Entlastungszeugen.

Darüber hinaus haben dort Parteien zu Gericht gesessen, die sich zumindest in der Summe in jedem einzelnen der Anklagepunkte selbst schuldig gemacht haben, aber niemals dafür zur Rechenschaft gezogen wurden!

Mir läuft es immer eiskalt den Rücken herunter, wenn ich höre, was für ein Vorbild die Nürnberger Prozesse doch seien (z. B. Jugoslawien-Tribunal, wo Seselj und inzwischen de facto postum auch Milossevic freigesprochen wurden, https://www.heise.de/tp/artikel/49/49472/1.html )!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.09.2016 10:22).

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