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  • that.SelectedDude

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Re: Da er (auch) einen türkischen Pass hat <–– falsch

SvenV schrieb am 28.02.2017 22:34:

Sein Problem ist zudem, dass er sich nicht für eine Staatsbürgerschaft entscheiden wollte. Da er (auch) einen türkischen Pass hat, muss er sich nun eben auch wie ein türkischer Staatsbürger nach türkischem Recht vor Gericht rechtfertigen.

Die türkische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für Verhaftung, Anklage oder Verurteilung. Das kann genauso rein deutsche Staatsbürger treffen.

Im Gegenteil, der Geltungsbereich des deutschen StGB z.B. nimmt keinerlei Bezug auf die Nationalität des Täters, erstreckt sich also gleichermaßen auf In- und Ausländer. Das Gesetz gilt grundsätzlich für Inlandstaten, und außerdem für schwerere Auslandstaten, aber nur bei Inlandsbezug.

Die meisten Strafgesetze von "Rechtsstaaten" werden ähnlich gestrickt sein.

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