that.SelectedDude schrieb am 01.03.2017 12:32:
Die türkische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für Verhaftung, Anklage oder Verurteilung. Das kann genauso rein deutsche Staatsbürger treffen.
Was das – real! – für deutsche Urlauber bedeuten kann, die auf Facebook unter Realnamem Ziegenwitze machen, kann man sich ja denken. Ich würde dann jedenfalls nicht mehr in die Türkei reisen.