Allerdings hat er in der Türkei nicht den Status eines Auslands-Korrespondenten, sondern den des Staatsbürgers. Nach den Regeln des derzeit geltenden Ausnahmezustandes in der Türkei kann er bis zu 14 Tage ohne Anhörung durch einen Richter in Polizeigewahrsam gehalten werden. Anschließend kann die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft beantragen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 10 Jahren Haft.
Hätte der gute Mann sich voll und ganz zu Deutschland bekannt, dann könnte er nicht so einfach festgesetzt werden.
Aber ok, zwischen den Stühlen mit der doppelten Staatsbürgerschaft zu tanzen soll ja auch so seine Vorteile haben.