mi fhein schrieb am 01.09.2016 17:12:
Rechtsstaatliches Vorgehen ist es nur, wenn die Leute einen fairen Prozeß bekommen. Ein Berufsverbot, weil jemand eine andere Meinung vertritt als die Regierung, gibt es nur in totalitären Staaten.
War das genug Hilfe?
Oh, wenn man sich so durch den Kopf gehen lässt, wer da alles so ab 1968 in der Bundesrepublik Berufs-[ausübungs]-verbot erhielt...