Schundminister schrieb am 21. März 2015 01:34
> - stellt die Verehrung beschriebenen oder bedruckten Papiers
> sowie die Quasiheiligsprechung Mohammeds, dessen in den
> Hadithen überlieferte Handlungen nicht kritisierbar sind,
> nicht auch eine im Islam verbotene Götzenanbetung und
> Vielgötterei dar?
Es wird ja nicht das Papier verhert, sondern die Botschaft.
Außerdem ist der Islam definitionsgemäß absolut monotheistisch.
Wenn der mit ihm verbundene Städte- und Steinekult Zweifel an
diese Tatsache aufkommen lässt, dann einfach daran denken, dass
der Islam absolut total monotheistisch ist, was auch im Koran
steht, und was im Koran steht ist direkt von oben und damit
die Wahrheit.
> - ist der Bombenanschlag auf eine Moschee, auch wenn die
> Besucher einer anderen Glaubensrichtung angehören, nicht
> auch ein todeswürdiges Verbrechen, da davon auszugehen ist,
> dass darin das eine oder andere Exemplar des Korans vorhanden
> ist?
Zur Beseitigung des Unglaubens, der Häresie und der Heuchelei
dürfen die meisten anderen Regeln notfalls auch hintenan gestellt
werden. Alles andere würde den effektiven Kampf gegen Unglauben
behindern.
Außerdem ist bei dieser Art der Zerstörung von Koranen nicht
die Beleidigung des Islam das Ziel, sondern der Kampf gegen
den Unglauben. Und der ist Pflicht jedes Gläubigen.
> - müsste nicht der gläubige Gotteskrieger vor dem Einsatz von
> Artillerie und Mörsern in Wohngebieten verifizieren, ob nicht
> in den anvisierten Häusern ein Koran zurückgeblieben ist?
Siehe oben.
> - gilt dieses Zerstörungsverbot womöglich auch für gerahmte
> Bilder mit Koranzitaten?
Siehe oben.
> - wie ist mit einer Koranausgabe umzugehen, bei der der Zahn
> der Zeit Seiten hat herausfleddern lassen oder die aus
> anderen Gründen nicht mehr vorzeigbar ist (Schimmelbefall,
> Wasser- oder Brandschäden, etc.)?
Vermutlich ist sie würdevoll zu zerstören.
Ist ganz ähnlich wie z.B. mit der US-Flagge - die in Benzin
zu tunken und auf einer Demo abzufackeln ist eine Beleidigung
der Flagge, aber unbrauchbar gewordene Flaggen *sollen*
würdevoll zerstört werden.
> - darf man Koran und Hadithe auf dem Klo lesen?
Nein. Das Klo und alles, was man auf dem Klo macht, ist unrein.
> - darf man digitale Ausgaben des Korans oder Ton- und
> Videodateien mit Koranrezitationen von der Festplatte löschen?
> Wie ist nach einem Festplattencrash zu verfahren?
Siehe oben.
> - darf man fotografische Abbildungen des Korans vernichten?
Siehe oben.
> - gelten etwaige Zerstörungs- oder Nutzungsverbote nur für
> den Koran im arabischen Original oder auch für Übersetzungen,
> die ja theologisch nur eine ungefähre Wiedergabe darstellen?
Eine Koranübersetzung ist kein Koran.
Die Fragen sind alle ganz einfach zu beantworten.
> - stellt die Verehrung beschriebenen oder bedruckten Papiers
> sowie die Quasiheiligsprechung Mohammeds, dessen in den
> Hadithen überlieferte Handlungen nicht kritisierbar sind,
> nicht auch eine im Islam verbotene Götzenanbetung und
> Vielgötterei dar?
Es wird ja nicht das Papier verhert, sondern die Botschaft.
Außerdem ist der Islam definitionsgemäß absolut monotheistisch.
Wenn der mit ihm verbundene Städte- und Steinekult Zweifel an
diese Tatsache aufkommen lässt, dann einfach daran denken, dass
der Islam absolut total monotheistisch ist, was auch im Koran
steht, und was im Koran steht ist direkt von oben und damit
die Wahrheit.
> - ist der Bombenanschlag auf eine Moschee, auch wenn die
> Besucher einer anderen Glaubensrichtung angehören, nicht
> auch ein todeswürdiges Verbrechen, da davon auszugehen ist,
> dass darin das eine oder andere Exemplar des Korans vorhanden
> ist?
Zur Beseitigung des Unglaubens, der Häresie und der Heuchelei
dürfen die meisten anderen Regeln notfalls auch hintenan gestellt
werden. Alles andere würde den effektiven Kampf gegen Unglauben
behindern.
Außerdem ist bei dieser Art der Zerstörung von Koranen nicht
die Beleidigung des Islam das Ziel, sondern der Kampf gegen
den Unglauben. Und der ist Pflicht jedes Gläubigen.
> - müsste nicht der gläubige Gotteskrieger vor dem Einsatz von
> Artillerie und Mörsern in Wohngebieten verifizieren, ob nicht
> in den anvisierten Häusern ein Koran zurückgeblieben ist?
Siehe oben.
> - gilt dieses Zerstörungsverbot womöglich auch für gerahmte
> Bilder mit Koranzitaten?
Siehe oben.
> - wie ist mit einer Koranausgabe umzugehen, bei der der Zahn
> der Zeit Seiten hat herausfleddern lassen oder die aus
> anderen Gründen nicht mehr vorzeigbar ist (Schimmelbefall,
> Wasser- oder Brandschäden, etc.)?
Vermutlich ist sie würdevoll zu zerstören.
Ist ganz ähnlich wie z.B. mit der US-Flagge - die in Benzin
zu tunken und auf einer Demo abzufackeln ist eine Beleidigung
der Flagge, aber unbrauchbar gewordene Flaggen *sollen*
würdevoll zerstört werden.
> - darf man Koran und Hadithe auf dem Klo lesen?
Nein. Das Klo und alles, was man auf dem Klo macht, ist unrein.
> - darf man digitale Ausgaben des Korans oder Ton- und
> Videodateien mit Koranrezitationen von der Festplatte löschen?
> Wie ist nach einem Festplattencrash zu verfahren?
Siehe oben.
> - darf man fotografische Abbildungen des Korans vernichten?
Siehe oben.
> - gelten etwaige Zerstörungs- oder Nutzungsverbote nur für
> den Koran im arabischen Original oder auch für Übersetzungen,
> die ja theologisch nur eine ungefähre Wiedergabe darstellen?
Eine Koranübersetzung ist kein Koran.
Die Fragen sind alle ganz einfach zu beantworten.