Kurz vor seinem Tod hatte PSL festgestellt:
"Im Nahen Osten kann es nur zwei Herrschaftsformen geben:
Entweder einen totalitären islamischen Gottesstaat,
oder eine Diktatur, um ihn zu verhindern".
Auch in Tunesiens Demokratie wird man nicht mehr ohne eine
diktatorische Antwort auf den Djihadismus auskommen.
Das Kriegsrecht ist historisch nur aus Mangel an Alternativen an
Staaten gebunden gewesen; seine Rechtsgrundsätze können gleichermaßen
auf überstaatliche Verschwörungen angewendet werden, die systematisch
Krieg gegen Länder, Völker, Rassen, Mitglieder anderer
Glaubensgemeinschaften usw. führen.
Nach Kriegsrecht dürfen "illegale Kombattanten" standrechtlich
erschossen, Kriegsgefangene so lange in Gefangenschaft gehalten
werden, wie der Krieg andauert.
Soweit feindliche Kriegshetzer und Sympathisanten des Feindes im
eigenen Land als feindliche Kombattanten gelten, können sie ebenfalls
für die Dauer des Krieges gefangen gehalten werden; andernfalls kann
man sie in Kriegszeiten aufgrund Ihrer erheblichen Gefährdung der
eigenen Leute unter Aberkennung ihrer staatsbürgerlichen Rechte
lebenslang ausweisen oder nach verschärften Strafgesetzen zu
ausreichender Haftdauer verurteilen.
Wenn sich die vom islamischen Djihadismus befallenen Staaten zu einer
Verteidigungsgemeinschaft zusammenschließen und einander in der
Abwehr des Djihadismus verläßlich unterstützen, dürften die Chancen
der Djihdisten, weitere "Gottesstaaten" zu errichten, merklich
sinken.
"Im Nahen Osten kann es nur zwei Herrschaftsformen geben:
Entweder einen totalitären islamischen Gottesstaat,
oder eine Diktatur, um ihn zu verhindern".
Auch in Tunesiens Demokratie wird man nicht mehr ohne eine
diktatorische Antwort auf den Djihadismus auskommen.
Das Kriegsrecht ist historisch nur aus Mangel an Alternativen an
Staaten gebunden gewesen; seine Rechtsgrundsätze können gleichermaßen
auf überstaatliche Verschwörungen angewendet werden, die systematisch
Krieg gegen Länder, Völker, Rassen, Mitglieder anderer
Glaubensgemeinschaften usw. führen.
Nach Kriegsrecht dürfen "illegale Kombattanten" standrechtlich
erschossen, Kriegsgefangene so lange in Gefangenschaft gehalten
werden, wie der Krieg andauert.
Soweit feindliche Kriegshetzer und Sympathisanten des Feindes im
eigenen Land als feindliche Kombattanten gelten, können sie ebenfalls
für die Dauer des Krieges gefangen gehalten werden; andernfalls kann
man sie in Kriegszeiten aufgrund Ihrer erheblichen Gefährdung der
eigenen Leute unter Aberkennung ihrer staatsbürgerlichen Rechte
lebenslang ausweisen oder nach verschärften Strafgesetzen zu
ausreichender Haftdauer verurteilen.
Wenn sich die vom islamischen Djihadismus befallenen Staaten zu einer
Verteidigungsgemeinschaft zusammenschließen und einander in der
Abwehr des Djihadismus verläßlich unterstützen, dürften die Chancen
der Djihdisten, weitere "Gottesstaaten" zu errichten, merklich
sinken.