Die Dinger sind im Prinzip AGB (mit s oder so *g*), die
- verständlich sein müssen: dank Englisch nicht gegeben und
- keine überraschenden Klauseln beinhalten dürfen
Fertig. Zwei Gründe, warum zumindest deutsche Gerichte das Ding nicht
akzeptieren würden.
- verständlich sein müssen: dank Englisch nicht gegeben und
- keine überraschenden Klauseln beinhalten dürfen
Fertig. Zwei Gründe, warum zumindest deutsche Gerichte das Ding nicht
akzeptieren würden.