Von einer beispielhaften Einseitigkeit getragene Darstellung des Sachverhaltes!
Es hat nur einen Haken, Israel gilt international als Besatzungsmacht in den palästinensischen Gebieten. Nach dem Völkerrecht hat eine Besatzungsmacht kein Selbstverteidigungsrecht in den von ihr besetzten Gebieten.
Ansonsten, Herr Anwalt, netter Versuch!
😊