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  • notenom

783 Beiträge seit 10.12.2023

Re: Als wäre es das Plädoyer Israels vor dem IGH!

Oh wie wahr schrieb am 13.01.2024 12:44:

Von einer beispielhaften Einseitigkeit getragene Darstellung des Sachverhaltes!

Es hat nur einen Haken, Israel gilt international als Besatzungsmacht in den palästinensischen Gebieten. Nach dem Völkerrecht hat eine Besatzungsmacht kein Selbstverteidigungsrecht in den von ihr besetzten Gebieten.

Ansonsten, Herr Anwalt, netter Versuch!
😊

So einfach ist das nicht.

Ob der völkerrechtliche Status Gazas auch ohne israelische Militärpräsenz vor Ort heute noch einer klassischen "Besetzung" im Sinne von Art. 42 der Haager Landkriegsordnung unterfällt, darf bestritten werden. Israel hat seine Siedlungen und Militärbasen im Gazastreifen 2005 geräumt; seit 2007 übt die Hamas, nicht Israel die effektive Herrschaft im Gazastreifen aus. Gaza ist allerdings kein souveräner Staat ist, sondern wird hinsichtlich seines Land- und Seezugangs (einschließlich des Luftraums) weitgehend von Israel kontrolliert (Ausnahme Grenzübergang Rafah zu Ägypten). Außerdem ist Gaza hinsichtlich der Versorgung des Gazastreifens mit Strom und Wasser von Israel abhängig. Für die völkerrechtliche Qualifizierung als "Besatzung" kommt es entscheidend darauf an, ob man den besatzungsrechtlich relevanten Begriff im Sinne der Haager Landkriegsordnung definiert:

"Ein Gebiet gilt als besetzt, wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet. Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.“ (Art. 42)

Ob auch eine Totalblockade der Land- und Wasserzugänge – mit der Möglichkeit, das Gebiet jederzeit militärisch einzunehmen – ausreicht, ist durchaus umstritten.

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