Splash42 schrieb am 14.01.2024 12:22:
Korolow schrieb am 14.01.2024 12:14:
Splash42 schrieb am 14.01.2024 12:09:
Puritaner schrieb am 14.01.2024 12:02:
Selbstverteidigung ist erlaubt, logisch.
Das gezielte Umbringen von Zivilisten allerdings nicht.
Die Zahlen sprechen dabei für sich.Die Zahlen sagen nur, dass Zivilisten sterben. Der Grund sind aber nicht gezielte Tötungen, sondern die Hamas, die sich selbst in Krankenhäusern versteckt und von da Israel beschießt.
Warum wird das immer ignoriert? Die Hamas hat alles gestartet und sorgt auch dafür, dass es dreckig wird. Israel reagiert nur, wenn auch ziemlich drastisch. Bei Putin sagt doch hier auch keiner was, und der ist zusätzlich noch der Aggressor.
Dann sind wir uns doch hierbei alle einig. Israel darf Völkermord begehen, weil es sich gegen Hamas schützen tut und Russland darf "Völkermord" begehen, weil es sich gegen Nazi-Banderisten schützen tut.
Somit gibt es keine juristische Grundlage gegen Israel oder Russland eine Anklage zu erheben.Nur ist Völkermord ein gezielter Angriff auf die Bevölkerung, bei Israel sind es eher Kollateralschäden. Und selbst wenn es Faschisten in der Ukraine gäbe, gab es nicht einen Angriff auf Russland, Selbstverteidigung fällt also aus und außerdem muss man dafür keine Kinder entführen und russifizieren.
Okay noch genauer ausgedrückt, Israel darf Kollateralschäden an unschuldigen Menschen ausführen und auch Russland darf Kollateralschäden ausführen. Alles gut also.