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Avatar von PippiLangstrumpf
  • PippiLangstrumpf

mehr als 1000 Beiträge seit 13.05.2004

Re: Eins verstehe ich nicht ...

Vor dem IGH werden, soweit ich weiß, NUR Staaten angeklagt, vor dem ISTGH NUR Personen.

Beim ISTGH gibt es auch "Staats"-Anwälte, beim IGH nicht. Der ISTGH kann also auch Verfahren ohne Anklage einer dritten Partei an sich ziehen wie auch bei Strafgerichten üblich. Niemand muss Anklage wegen Mords erheben, da MUSS der Staatsanwalt zwingend von sich aus tätig werden, das Opfer und damit potentieller Kläger ist ja tot.

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