johndoe19 schrieb am 13.01.2024 16:38:
In unserem Strafrecht ist das ziemlich klar geregelt:
Notwehr gilt, solange jemand (z.B. in Tötungsabsicht) angegriffen wird.
Da darf er sich mit fast allen Mitteln des Angriffs erwehren, im Zweifel sogar den Angreifer töten.
Ja, allerdings ist das eine, sinnvolle, Ausnahme vom staatlichen Gewaltmonopol, die für Privatpersonen gilt. Für den Staat gelten andere Regeln.
Gilt das auch im Völkerrecht?
Es gilt noch nicht einmal im Recht der einzelnen Staaten. Jeder Staat hat ein Gewaltmonopol, das über die Rechte der Bürger, Gewalt auszuüben hinausgeht.