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  • Oh wie wahr

109 Beiträge seit 10.01.2024

Verteidigt sich Israel denn überhaupt?

Die Frage, ob Israel hier ein Selbstverteidigungsrecht ausübt oder sich aktuell immer noch darauf berufen kann, lässt sich meines Erachtens aus mindestens zwei Perspektiven betrachten.

Zunächst einmal die völkerrechtliche, wonach Israel sich nicht gegen den militärischen Angriff eines grundlos feindlich agierenden Staates wehrt, sondern als Besatzer einen militärischen Angriff durch eine Gruppierung des von ihm besetzten Volkes erleben musste. Im Völkerrecht gibt es für die Partei der Besatzer kein Selbstverteidigungsrecht!

Nun schauen wir auf die formaljuristischen Aspekte der Notwehr. Da heißt es in §32 Abs. 2 StGB "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Der am 7. Oktober gegenwärtige Angriff ist schon lange abgewendet, das ist wohl unbestritten! Weiterhin gilt zu beachten, dass Notwehr verhältnismäßig sein muss, sonst haben wir einen Notwehrexzess, der wiederum dann strafbar ist.

Man kann Israels Vorgehen in Gaza einfach nicht mehr verhältnismäßig nennen, die Brutalität, mit der gegen die Zivilbevölkerung vorgegangen wird, ist ein schweres Kriegsverbrechen.

Um die Geiseln frei zu bekommen, ist der Gefangenenaustausch das einzige Mittel der Wahl. Die Palästinenser geben die israelischen Geiseln frei gegen die palästinensischen Geiseln, die Israel zum Teil lange zuvor schon genommen hat!

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