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  • johndoe19

447 Beiträge seit 02.02.2017

Wenn wird aus Notwehr bzw. Verteidigung ein Verbrechen?

In unserem Strafrecht ist das ziemlich klar geregelt:

Notwehr gilt, solange jemand (z.B. in Tötungsabsicht) angegriffen wird.
Da darf er sich mit fast allen Mitteln des Angriffs erwehren, im Zweifel sogar den Angreifer töten.

Wann ist die Notwehr-Situation vorbei?

Sobald die Angriffe aufhören und/oder der Angreifer nicht mehr in der Lage ist, seine Angriffe fortzusetzen.
Wann wird der Angegriffene zum Verbrecher?
Wenn der Angreifer erkennbar türmt oder türmen will und dann durch den ehemaligen Angegriffenen schwer verletzt oder getötet wird.

Gilt das auch im Völkerrecht?

Ich kenne die Situation in Israel/Gaza nicht.
Aber könnte es sein, dass die Angriffe durch die Hamas erkennbar (wenn auch regional) beendet sind?

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