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  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Die UNO hat die Freilassung der Geiseln in ihrer Hand

Die Hamas-Terroristen und deren Kollaborateure sind die Ehemänner, Väter, Brüder und Söhne derjenigen Palästinenser, die – neben den Geiseln – vielfach nun ebenso unter den Folgen des Terrors durch ihre Familienangehörigen zu leiden haben.

Die Hamas-Terroristen . . . sind palästinensische Zivilisten . . . die am 7. Oktober 2023 mit Hilfe palästinensischer Milizen 1.139 israelische sowie internationale Zivilisten ermordeten, 5.400 verletzten und 240 Geiseln nahmen.

Die Hamas-Unterstützer . . . sind palästinensische Zivilisten . . . die aktiv als Kollaborateure mit falschen Fakten den Informations-Terror verbreiten oder mit aktiven Schweigen und Wegsehen das Treiben der Hamas ermöglichen.

Die Hamas-Helfer . . . sind palästinensische Zivilisten . . . die als Kollaborateure den Terroristen Unterschlupf gewähren, deren Waffen bei sich verstecken und unterirdische Infrastruktur des Terrors graben.

WER unter den Palästinenser ist - außer den Kindern - tatsächlich unschuldig, weil er vielleicht nie eine direkte Berührung mit der Hamas hatte und WIE soll man die Unschuldigen von den Schuldigen unterscheiden können?

Art. 33 des Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. 87 Abs. 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.

Allerdings: Ebenso wie es keine Kollektiv-Schuld geben darf, darf es jedoch auch keine Kollektiv-Unschuld geben. Blindlings unter ein von Terroristen durchsetztes Volk gestreute humanitäre Hilfe stellt eine fahrlässige Unterstützung von Terror dar, die gemäß den Statuten der UNO verboten ist.

Im Grunde genommen muss die UNO prüfen worin ein humanitäres Leid gründet und darf nur bei natürlichen Ursachen allgemeine Hilfe leisten. Daraus wiederum ergibt sich bei durch menschliche Handlung entstandenem Leid die Pflicht der UNO, jede um Hilfe bittende Person auf deren mögliche Schuld an der Situation zu überprüfen.

Eine solche Einzelprüfung ist jedoch nicht umsetzbar und tatenols hungern lassen ist auch keine Option. Alternativ kann die UNO die Personen in die Pflicht nehmen, die das Leid zu verantworten haben und von ihnen geeignete Maßnahmen verlangen, das verursachte Leid zu beseitigen und zu vermeiden. Damit käme die UNO ihrer Sorgfaltspflicht nach, aus der sich die Notwendigkeit ergibt, ihre helfende Tätigkeit an eine Gegenleistung zu knüpfen.

Von der Hamas werden noch immer mehr als 130 Geiseln gefangen gehalten, täglich gefoltert und vergewaltigt.

“Hamas-Geiseln über Gefangenschaft: Es gab "keine Minute" ohne Missbrauch“

● https://web.de/magazine/politik/nahostkonflikt/hamas-geiseln-gefangenschaft-minute-missbrauch-39142620

Mit täglichen Bildern von hungernden Palästinensern wird unsere Aufmerksamkeit vom unbeschreiblichen Leid der 129 noch immer gefangen gehaltenen israelischen Geiseln abgelenkt, von denen 22 vermutlich inzwischen sogar verstorben sind.

Sofern die UNO ihren eigenen Statuten gerecht und nicht selbst zu von Terror-Unterstützern werden will, MUSS sie den Forderungen der Hamas nach humanitärer Hilfe ihre eigene Forderung der Freilassung ALLER Geiseln entgegen stellen.

Ist der UNO das Schicksal der Geiseln egal, dass sie die Instrumente nicht ausschöpft, die ihr zur Befreiung zur Verfügung stehen und sie sich stattdessen im Grunde genommen zu Helfern von Terroristen machen will, indem sie vorbehaltlos Hilfsgüter in Gaza verteilen will?

Wer eine Befriedung des aktuellen Konflikts im Gazastreifen möchte, muss sich dafür einsetzen, dessen Ursache zu beseitigen. Erst wenn alle Geiseln frei sind, kann man überhaupt erst über das weitere Vorgehen und das künftige Geschick der Region verhandeln.

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