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  • wolfdieter

mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.2005

Widerspruch!

Zunächst lobe ich die Verlinkung auf Bezugsartikel.

Thomas Fischer spricht von „albernen Panikattacken“.

Herr Fischer (den ich eigentlich schätze) zitiert aus „Ziffer 13 des Textes“. Tatsächlich ist das Ziffer 13 der Präambel, also einer Auflistung zugrundeliegender Absichten, aber doch im Leben nicht verpflichtend – so wie die paarundachtzig Selbstverpflichtungen im eigentlichen Vertragstext. Eine Nebelkerze. Schade.

Der Verdacht, dass Selbstverpflichtungen durch Gewohnheitsrecht in rechtlich einklagbare Verpflichtungen übergehen, ohne dass nationale Gesetze verändert werden, ist ein Popanz.

Ist das so? Ist die UN-basierte Selbstverpflichtung auf Gender Mainstreaming ein Popanz, oder erleben wir nicht täglich ihre morbide Auswirkung? Inclusiv Entstellung der deutschen Sprache bis hin zum Gender-Sternchen? Das der Duden übrigens nicht in sein Regelwerk aufnimmt?

Zudem ist die nationale Identität, die in der Regel ethnische und kulturelle Minderheiten erzeugt, sowieso ein Produkt der Moderne und spielte früher keine wesentliche Rolle.

Sollte die Moderne ein Argument dagegen sein? Wollen wir zurück ins Idyll?

Einen Aspekt habe ich vermisst, Herr Rötzer: der Pakt sieht Sanktionen vor für den Fall von Kritik an demselben. Wollen Sie dazu ein Statement nachreichen? Insbesondere sein Verhältnis zu GG Art. 5?

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