Keine der 21 Petitionen gegen den UN-Migrationspakt wurde bislang publiziert. Die AfD wirft dem Ausschuss des Bundestags Zensur vor. Doch der Ausschussvorsitzende wehrt sich und erklärt die Gründe.
Es sei „durchaus möglich, dass die Veröffentlichung von mindestens einer“ der Petitionen auf der Ausschusssitzung am Mittwoch beschlossen werde, „sobald sich dafür entsprechende politische Mehrheiten finden“, sagte der Ausschussvorsitzende Marian Wendt (CDU) WELT.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article184010570/UN-Migrationspakt-Warum-Petitionen-bislang-nicht-veroeffentlicht-wurden.html
Der Ausschussvorsitzende hat doch bestätigt, dass eine Zensur stattfindet. Der Petitionsausschuss zensiert, wenn er es aus politischen Gründen, wie zB "des sozialen Friedens, der internationalen Beziehungen oder des interkulturellen Dialogs" für zweckdienlich hält. Die Meinungsfreiheit fände aufgrund von Gerichtsbeschluss so und so keine Anwendung.
Das ist unabängig von der Thematik der gerade diskutierten Petitionen eine sehr fragwürdige Praktik. Das Petitionsrecht ist ein Verfassungsrecht. Wenn oppositionelle Petitionen "mit Störpotential" zensiert oder behindert werden, ist das undemokratisch zu nennen.