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  • Marcel Leutenegger

mehr als 1000 Beiträge seit 29.05.2000

Zuwanderung und Flucht sind zwei getrennte Dinge.

Zuwanderung lässt sich seit jeher geregelt und legal durchführen. Hierzu reicht es aus, dass sich der Wanderungswillige vorgängig über geltendes Recht im Zielland informiert und sich daran hält. In der Regel heisst das, dass er/sie sich vorgängig eine Arbeit sucht, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragt und erst nach deren Erhalt legal einreist.

Die Flucht aus dem Heimatland erlaubt insbesondere politisch Verfolgten in der Regel nicht, sich an Recht und Gesetz zu halten. Für diese Leute gibt es das Asylverfahren, welches für die Asylberechtigten auch genügend Kapazität hätte, wenn es nicht von zehnmal mehr illegaler Zuwanderer missbraucht würde.

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