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  • Kakapo3

199 Beiträge seit 20.07.2016

Re: Barbados?

1. Jeder Staat, der UNO-Mitglied wird, muss sich zur UN-Charta bekennen, das beinhaltet auch die individualen Freiheitsrechte. Wie diese ausgelegt werden, hat sich seit Gründung geändert, also in der Welt nicht auf Barbados.
2. Barbados ist mir deshalb aufgefallen, weil dieser Staat (bis Dezember 2022) die schärfste und restriktivste Sexualstrafrecht eines nicht muslimischen Staates. Als christlich-fundamentalistischen Staat Nummer 1 halte ich daher Barbados nicht für besonders als Vorbild des Multilateralismus zu dienen. Auch gegenwärtig nicht, da das Strafrecht nicht durch das Parlament oder Volksabstimmung angeschafft wurde, sondern nur durch ein Gericht ausgesetzt wurde.
3. Ich habe nichts zu Deutschland gesagt, mir daher bitte nicht irgendwelchen (woken) Schwachsinn unterstellen. Allerdings bleibt festzuhalten, dass in der Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt einvernehmlicher Oralsex mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht war. Die Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen fiel Anfang der siebziger Jahre, der letzte Unterschied zwischen Homo- und Heterosexualität im Strafrecht fiel mit der Abschaffung des § 175 StGB im Jahr 1994. 10 Jahre? Rechnen noch ein bisschen üben.
4. Ihre Ausführungen zur USA zeigen, dass Sie wie vielen kontinentale Pseudojuristen das anglo-amerikanische Recht (Common Law) nicht verstanden haben. Sie bewegen sich da auf dem Niveau der verbreiteten Click Baits "Schau mal was für seltsame Gesetze in den USA immer noch gültig sind. Hihi, in Ohio darf man Kühe nicht bemalen". In Illinois wurde die Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen bereits 1962 abgeschafft, landesweit (auch hier per Gerichtsentscheidung) im Jahr 2003. Obwohl dies länger als 10 Jahre her ist, sind die USA in diesem Zusammenhang auch kein Musterländle.

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