Sinerider schrieb am 24.09.2023 17:15:
Russland hat ein eigenes Zahlungsverkehrssystem an dem z.B. die Schweiz angebunden ist. Die afrikanischen Länder können ja nach wie vor SWIFT nutzen um Zahlungen an eine Schweizer Korrespondenzbank zu leiten und diese überträgt in das russische System.
Dafür müsste es eine Ausnahme in den Sanktionen geben, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Sanktionen_gegen_Russland_seit_dem_%C3%9Cberfall_auf_die_Ukraine#Schweiz
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportkontrollen-und-sanktionen/sanktionen-embargos/sanktionsmassnahmen/faq_russland_ukraine.html