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  • HeinrichFrei

87 Beiträge seit 09.10.2015

Den Haag müsste auch Waffenlieferanten der Hamas und Israels zur Verantwortung z

Der israelische Ministerpräsident Netanyahu, sein Kriegsminister Galant, der Chef der Hamas im Gazastreifen Sinwar und der Chef der Hams Haniya sollen sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten.
Israel könnte diesen Krieg im Gazastreifen ohne Waffenlieferungen aus dem Ausland, den Flugzeugen, Panzern, Bomben und Granaten aus den USA, Deutschland und anderen Ländern nicht führen. Auch die Hamas wurden von ausländischen Mächten aus dem Nahen Osten bewaffnet. Deshalb müssten die Verantwortlichen für Kriegsmateriallieferungen durch Den Haag auch zur Rechenschaft gezogen, wegen Beihilfe zum Mord.
Bis jetzt müssen sich die Politiker im Internationalen Strafgerichtshof nicht verantworten, die mit der Bewilligung von Waffenlieferungen diesen Krieg im Gazastreifen erst möglich gemacht haben. Die USA anerkennen den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht an, aber Deutschland und andere europäische Staaten die Israel Kriegsgerät verkauften schon. Geldinstitute in der Schweiz die Rüstungskonzerne finanzieren müssten vom Bundesgericht in Lausanne zur Rechenschaft gezogen werden.
Für die Finanzierung des Terrors des Krieges ist das Strafrecht in der Schweiz nicht ausser Kraft gesetzt. Es gibt sowohl keinen strafrechtlichen Freipass für Fabrikanten und Politiker die Rüstungsgüter liefern lassen wie für Banken, die sich mit der Finanzierung von Rüstungskonzernen bereichern. Unter Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches fallen nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung. Gehilfe bei solchen Straftaten ist derjenige welcher «zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet», wer also auch «vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines andern fördert». Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75bis des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar und sind Offizialdelikte, die von der Justiz geahndet werden müssten. Ein Offizialdelikt ist in der Schweiz eine Straftat, die die Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen verfolgen muss, wenn es ihr zur Kenntnis gelangt. Diese strafrechtliche Verantwortung hat der verstorbene Berner Jurist Christoph Bürki. (7. Februar 1929 – 3. Dezember 2016) immer wieder klargelegt.

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