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  • Karl Sten

mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

Was würdest Du denn tun anstelle der Israelis?

elklynx schrieb am 22.05.2024 16:11:

DcPS schrieb am 22.05.2024 02:31:

...
Rechtfertigt es nicht das Kriegsrecht, solche Selbstschädigung der Zivilisten eine Zeit lang ignorieren zu können, um Normalität danach eher zu erreichen?
...

Nein, rechtfertigt es nicht und nein, es ist nicht Selbstschädigung, wenn ich ein Stadt dem Erdboden gleichmache, weil ich Terroristen ausschalten will. In jedem anderen Krieg der Welt, in jedem Krieg, in dem nicht Israel derjenige ist, der die Kollateralschäden produziert, ist es heutzutage ausgeschlossen, auch nur zu erwägen, die Verhältnismäßigkeit der Kollateralopfer zu den Zielen außer Acht zu lassen. So zivilisiert sind wir geworden, wir ausschließlich des rechten Mobs, der sich in Israel in der Politik etabliert hat. Und dass das in diesem Forum überhaupt diskutiert werden muss, dass die Masse an Kollateralschäden immer ins Verhältnis zu den Zielen gesetzt werden muss, dass jedes ethische Handeln Verhältnismäßigkeit gebietet, das ist erschütternd.

Denn:

1.) Sind Zivilisten und Kämpfer auf Seiten des Hamas nicht eindeutig identifizierbar. Vielleicht gibt es auch keine wesentliche Unterschiede?
2.) Setzt die Hamas auf Kindersoldaten
3.) Die Hamas schießt weiterhin mit Raketen auf israelische Zivilisten - wie ständig seit 20 Jahren.
4.) Die Hamas will Israel auslöschen
5.) die Hamas Bevölkerung kann sich jederzeit den Israelis ergeben - es gibt keine Hinweise darauf, dass die Israelis Gefangene systematisch hungern oder verdursten lassen.

Sieht für mich nach einer Suicide by Cop Situation aus

https://de.wikipedia.org/wiki/Suicide_by_cop

Die Israelis können die Anklage gegen Netanjahu übrigens ziemlich schnell aushebeln - sobald die israelische Justiz selbst anfängt fair in Bezug auf die Vorwürfe zu ermitteln ist dies kein Fall mehr für den UN-Strafgerichtshof.

https://www.diplomatie.gouv.fr/de/aussenpolitik-frankreichs/internationale-gerichtsbarkeit/aktuelles/article/internationaler-strafgerichtshof-beantragung-von-haftbefehlen-durch-den

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