Es ist vielleicht nicht überraschend, dass hochrangige Beamte der Biden-Regierung seit dem 7. Oktober den Begriff "regelbasierte Ordnung" weitgehend nicht mehr verwenden.
bis nach Berlin herumspricht.
Weiter bleibt zu hoffen, dass der IGH in einem seiner nächsten Schritte völkerrechtlich prüft, ob §6 VStGB insbesondere (1) 3. im vereinigten Wirtschaftsgebiet aka Bundesrepublik in Deutschland verletzt wurde und wird. So sich ein Staat im Globalen Süden findet der Mitgefühl zeigt, sich ungehorsam verhält und Klage einreicht.