> nachdem die Beschneidung von männlichen Säuglingen für
> rechtens erklärt wurde können sich die Anhänger der
> weiblichen Beschneidung jetzt wunderbar auf den
> Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes berufen
Das BVerfG hat schon 1957 die universale Formulierung für solche
Fälle gefunden (BVerfGE 6,389):
> Die Erlaubnis für die männliche Beschneidung verstößt nicht
> gegen den speziellen Gleichheitssatz der Abs. 2 und 3 des
> Art. 3 GG, weil der biologische Geschlechtsunterschied den
> Sachverhalt hier so entscheidend prägt, dass etwa vergleichbare
> Elemente daneben vollkommen zurücktreten.
Ist das nicht eine wunderbare Formulierung?
Kann praktisch unverändert recycled werden.
> rechtens erklärt wurde können sich die Anhänger der
> weiblichen Beschneidung jetzt wunderbar auf den
> Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes berufen
Das BVerfG hat schon 1957 die universale Formulierung für solche
Fälle gefunden (BVerfGE 6,389):
> Die Erlaubnis für die männliche Beschneidung verstößt nicht
> gegen den speziellen Gleichheitssatz der Abs. 2 und 3 des
> Art. 3 GG, weil der biologische Geschlechtsunterschied den
> Sachverhalt hier so entscheidend prägt, dass etwa vergleichbare
> Elemente daneben vollkommen zurücktreten.
Ist das nicht eine wunderbare Formulierung?
Kann praktisch unverändert recycled werden.