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  • bismarckhering

mehr als 1000 Beiträge seit 18.01.2004

Da fällt mir nur eine funktionierende Konstellation ein

Motorpsycho schrieb am 4. Januar 2013 19:33

> [...]
> Ein Junge wird in seinen eigenen Rechten eingeschränkt.
> Es geht nicht um Dritte oder Verfassungsrecht.

Dann mußt du beabsichtigen, deinen Sohn beschneiden zu lassen, 
um als sein gesetzlicher Vertreter dagegen klagen zu können.

Ob das Gericht diesen Spagat mitmacht?

> > Wenn irgend ein Baby verstümmelt wird wirst DU nicht in deinem
> > Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

> Ich will ja auch gar nicht klagen. Mein Sohn wird es.

Wie - durch dich?

> > Alles klar?

> Ja.

Möglicherweise geht es bei einem unverheiratetem Paar mit gemeinsamem
Sorgerecht das bezüglich der Beschneidung divergierende Ansichten hat
(vorgibt zu haben) und um juristische Klärung nachsucht.

b.

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