Motorpsycho schrieb am 4. Januar 2013 19:33
> [...]
> Ein Junge wird in seinen eigenen Rechten eingeschränkt.
> Es geht nicht um Dritte oder Verfassungsrecht.
Dann mußt du beabsichtigen, deinen Sohn beschneiden zu lassen,
um als sein gesetzlicher Vertreter dagegen klagen zu können.
Ob das Gericht diesen Spagat mitmacht?
> > Wenn irgend ein Baby verstümmelt wird wirst DU nicht in deinem
> > Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.
>
> Ich will ja auch gar nicht klagen. Mein Sohn wird es.
Wie - durch dich?
> > Alles klar?
>
> Ja.
Möglicherweise geht es bei einem unverheiratetem Paar mit gemeinsamem
Sorgerecht das bezüglich der Beschneidung divergierende Ansichten hat
(vorgibt zu haben) und um juristische Klärung nachsucht.
b.
> [...]
> Ein Junge wird in seinen eigenen Rechten eingeschränkt.
> Es geht nicht um Dritte oder Verfassungsrecht.
Dann mußt du beabsichtigen, deinen Sohn beschneiden zu lassen,
um als sein gesetzlicher Vertreter dagegen klagen zu können.
Ob das Gericht diesen Spagat mitmacht?
> > Wenn irgend ein Baby verstümmelt wird wirst DU nicht in deinem
> > Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.
>
> Ich will ja auch gar nicht klagen. Mein Sohn wird es.
Wie - durch dich?
> > Alles klar?
>
> Ja.
Möglicherweise geht es bei einem unverheiratetem Paar mit gemeinsamem
Sorgerecht das bezüglich der Beschneidung divergierende Ansichten hat
(vorgibt zu haben) und um juristische Klärung nachsucht.
b.