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  • portability

mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.2004

Es braucht einen Kinder-Ombudsmann

Verfassungsbeschwerde:

"Es genügt also nicht, dass ein Beschwerdeführer sich über irgendein
Unrecht ärgert: Er muss in seinen eigenen Grundrechten verletzt sein
und er muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt sein."

"Der Beschwerdeführer muss plausibel darlegen, in einem ihm
zustehenden Grundrecht verletzt zu sein;..."

"aa) Selbstbetroffenheit setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die
Verletzung eigener Rechte geltend macht, nicht die Rechte Dritter
oder bloß objektives Verfassungsrecht. "

Wenn irgend ein Baby verstümmelt wird wirst DU nicht in deinem
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

Alles klar?

Was in Bezug auf Kindern ganz klar fehlt, ist ein(e)
klageberechtigte(r) Kinder-Ombudsmann/frau. So kann man jetzt Kinder
legal verstümmeln, und niemand kann in absehbarer Zeit klagen, weil
unsere "Vertreter" den Arsch zusammenkneifen, obwohl 70% der
Deutschen über dieses Gesetz empört sind.

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