portability schrieb am 4. Januar 2013 16:50
> Verfassungsbeschwerde:
>
> "Es genügt also nicht, dass ein Beschwerdeführer sich über irgendein
> Unrecht ärgert: Er muss in seinen eigenen Grundrechten verletzt sein
> und er muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt sein."
Das trifft auf jeden Jungen zu.
> "Der Beschwerdeführer muss plausibel darlegen, in einem ihm
> zustehenden Grundrecht verletzt zu sein;..."
> "aa) Selbstbetroffenheit setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die
> Verletzung eigener Rechte geltend macht, nicht die Rechte Dritter
> oder bloß objektives Verfassungsrecht. "
Ein Junge wird in seinen eigenen Rechten eingeschränkt. Es geht nicht
um Dritte oder Verfassungsrecht.
> Wenn irgend ein Baby verstümmelt wird wirst DU nicht in deinem
> Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.
Ich will ja auch gar nicht klagen. Mein Sohn wird es.
> Alles klar?
Ja.
> Verfassungsbeschwerde:
>
> "Es genügt also nicht, dass ein Beschwerdeführer sich über irgendein
> Unrecht ärgert: Er muss in seinen eigenen Grundrechten verletzt sein
> und er muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt sein."
Das trifft auf jeden Jungen zu.
> "Der Beschwerdeführer muss plausibel darlegen, in einem ihm
> zustehenden Grundrecht verletzt zu sein;..."
> "aa) Selbstbetroffenheit setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die
> Verletzung eigener Rechte geltend macht, nicht die Rechte Dritter
> oder bloß objektives Verfassungsrecht. "
Ein Junge wird in seinen eigenen Rechten eingeschränkt. Es geht nicht
um Dritte oder Verfassungsrecht.
> Wenn irgend ein Baby verstümmelt wird wirst DU nicht in deinem
> Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.
Ich will ja auch gar nicht klagen. Mein Sohn wird es.
> Alles klar?
Ja.