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  • Motorpsycho

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Re: Es braucht einen Kinder-Ombudsmann

portability schrieb am 4. Januar 2013 16:50

> Verfassungsbeschwerde:

> "Es genügt also nicht, dass ein Beschwerdeführer sich über irgendein
> Unrecht ärgert: Er muss in seinen eigenen Grundrechten verletzt sein
> und er muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt sein."

Das trifft auf jeden Jungen zu.

> "Der Beschwerdeführer muss plausibel darlegen, in einem ihm
> zustehenden Grundrecht verletzt zu sein;..."

> "aa) Selbstbetroffenheit setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die
> Verletzung eigener Rechte geltend macht, nicht die Rechte Dritter
> oder bloß objektives Verfassungsrecht. "

Ein Junge wird in seinen eigenen Rechten eingeschränkt. Es geht nicht
um Dritte oder Verfassungsrecht.

> Wenn irgend ein Baby verstümmelt wird wirst DU nicht in deinem
> Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

Ich will ja auch gar nicht klagen. Mein Sohn wird es.

> Alles klar?

Ja.

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