Fragment schrieb am 4. Januar 2013 16:53
> Zeichnest Du nicht verantwortlich für ihr Wohlergehen, in der
> Gemeinschaft und vor dem Gesetz? Ich verweise nur auf den Satz:
> Eltern haften für Ihre Kinder. Vor dem Gesetz bist Du tatsächlich
> eine Art "Eigentümer", mit Einschränkungen, die dem Wohl des Kindes
> zu dienen haben.
>
Eltern haften nicht nur für ihre Kinder, sondern Kinder dürfen
neuerdings auch ganz offiziell auf besonderen Wunsch der Eltern zur
Pflege ihres "Kindeswohls" genitalverstümmelt werden. Ob es sich um
einen frommen jüdischen oder frommen muslimischen elterlichen
Herzenswunsch handelt, ist obendrein vollkommen unerheblich - so
scheint es.
PS. Aus welchem hintersten Geisteswald kommen deine schrägen
Ansichten von wegen "Eigentümer"? Du bist nicht eine Art "Eigentümer"
deines Kindes, sondern du bist sein Erziehungsberechtigter und mit
der bestmöglichen Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.
> Zeichnest Du nicht verantwortlich für ihr Wohlergehen, in der
> Gemeinschaft und vor dem Gesetz? Ich verweise nur auf den Satz:
> Eltern haften für Ihre Kinder. Vor dem Gesetz bist Du tatsächlich
> eine Art "Eigentümer", mit Einschränkungen, die dem Wohl des Kindes
> zu dienen haben.
>
Eltern haften nicht nur für ihre Kinder, sondern Kinder dürfen
neuerdings auch ganz offiziell auf besonderen Wunsch der Eltern zur
Pflege ihres "Kindeswohls" genitalverstümmelt werden. Ob es sich um
einen frommen jüdischen oder frommen muslimischen elterlichen
Herzenswunsch handelt, ist obendrein vollkommen unerheblich - so
scheint es.
PS. Aus welchem hintersten Geisteswald kommen deine schrägen
Ansichten von wegen "Eigentümer"? Du bist nicht eine Art "Eigentümer"
deines Kindes, sondern du bist sein Erziehungsberechtigter und mit
der bestmöglichen Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.