Fragment schrieb am 4. Januar 2013 16:53
> Zeichnest Du nicht verantwortlich für ihr Wohlergehen, in der
> Gemeinschaft und vor dem Gesetz? Ich verweise nur auf den Satz:
> Eltern haften für Ihre Kinder. Vor dem Gesetz bist Du tatsächlich
> eine Art "Eigentümer", mit Einschränkungen, die dem Wohl des Kindes
> zu dienen haben.
Ne, afaik nicht wirklich.
Haften tust du nur bei Fahrlässigkeit, aber nicht prinzipiell: wenn
du klar machen kannst, dass du alles zumutbare getan hast, um auf das
kind aufzupassen, kann dir egal sein, in wievielen Porzellanläden es
Fussball gespielt hat, nachdem es dir entwischt ist.
Und auf sonst: man ist eben nicht Eigentümer, sondern
Erziehungsberechtigt.
(nicht, dass ich symbolische taten verbieten will, nur hier liegst du
imho falsch)
> Zeichnest Du nicht verantwortlich für ihr Wohlergehen, in der
> Gemeinschaft und vor dem Gesetz? Ich verweise nur auf den Satz:
> Eltern haften für Ihre Kinder. Vor dem Gesetz bist Du tatsächlich
> eine Art "Eigentümer", mit Einschränkungen, die dem Wohl des Kindes
> zu dienen haben.
Ne, afaik nicht wirklich.
Haften tust du nur bei Fahrlässigkeit, aber nicht prinzipiell: wenn
du klar machen kannst, dass du alles zumutbare getan hast, um auf das
kind aufzupassen, kann dir egal sein, in wievielen Porzellanläden es
Fussball gespielt hat, nachdem es dir entwischt ist.
Und auf sonst: man ist eben nicht Eigentümer, sondern
Erziehungsberechtigt.
(nicht, dass ich symbolische taten verbieten will, nur hier liegst du
imho falsch)