nixuser schrieb am 5. Januar 2013 13:57
> portability schrieb am 5. Januar 2013 13:11
>
> > Medizinisch nicht notwendige chirurgische Eingriffe an Kindern, die
> > amputativen Charakter haben waren immer schon verboten. Seit neustem
> > gibt es eine geschlechts- und organspezifische, schändliche Ausnahme.
>
> Seit wann ist denn die Körperverletzung "Ohr durchstechen" erlaubt?
Selbstbestimmt schon immer. Ansonsten nicht.
Seit wann gibt es den §223 StGB?
> portability schrieb am 5. Januar 2013 13:11
>
> > Medizinisch nicht notwendige chirurgische Eingriffe an Kindern, die
> > amputativen Charakter haben waren immer schon verboten. Seit neustem
> > gibt es eine geschlechts- und organspezifische, schändliche Ausnahme.
>
> Seit wann ist denn die Körperverletzung "Ohr durchstechen" erlaubt?
Selbstbestimmt schon immer. Ansonsten nicht.
Seit wann gibt es den §223 StGB?