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  • awmrkl

774 Beiträge seit 13.04.2011

Re: Es braucht einen Kinder-Ombudsmann

portability schrieb am 4. Januar 2013 16:50

> "Es genügt also nicht, dass ein Beschwerdeführer sich über irgendein
> Unrecht ärgert: Er muss in seinen eigenen Grundrechten verletzt sein
> und er muss selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt sein."

> "Der Beschwerdeführer muss plausibel darlegen, in einem ihm
> zustehenden Grundrecht verletzt zu sein;..."

> "aa) Selbstbetroffenheit setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die
> Verletzung eigener Rechte geltend macht, nicht die Rechte Dritter
> oder bloß objektives Verfassungsrecht. "

> Wenn irgend ein Baby verstümmelt wird wirst DU nicht in deinem
> Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

Eine Riesen-Schweinerei, die da live vor unseren Augen abläuft!

> Was in Bezug auf Kindern ganz klar fehlt, ist ein(e)
> klageberechtigte(r) Kinder-Ombudsmann/frau. So kann man jetzt Kinder
> legal verstümmeln, und niemand kann in absehbarer Zeit klagen, weil
> unsere "Vertreter" den Arsch zusammenkneifen, obwohl 70% der
> Deutschen über dieses Gesetz empört sind.

Prinzipiell wäre das ein möglicher, vernünftiger Weg.
Und jetzt sag mir bitte, wer von diesen <zensiert> den Arsch in der
Hose hat, sowas *wirklich & ernsthaft* anzuleiern?!

Ich fühle mich von Tag zu Tag fremder in diesem Land.

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