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  • Motorpsycho

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Re: Da fällt mir nur eine funktionierende Konstellation ein

bismarckhering schrieb am 4. Januar 2013 19:56

> Wie - durch dich?

Durch mich vertreten.

> Möglicherweise geht es bei einem unverheiratetem Paar mit gemeinsamem
> Sorgerecht das bezüglich der Beschneidung divergierende Ansichten hat
> (vorgibt zu haben) und um juristische Klärung nachsucht.

Beispielsweise. Es braucht dieses aber auch eigentlich nicht. Fakt
ist, dass mein Sohn keinen Schutz vor der Tat hat. 

=> Ich kann es mir jederzeit anders überlegen (ist irgendwie so
unartig in letzter Zeit)
=> Meine Frau kann es wollen.
=> Wir können sterben und der dann bestellte Vormund kann es wollen.

Die Beschneidung ist an keinerlei Voraussetzung sondern
ausschließlich an die Willkür der Eltern gebunden. Ich könnte ihn
auch schon alleine deshalb beschneiden lassen, um, falls die Klage
abgelehnt wird, zu beweisen, dass man sie besser angenommen hätte.
Die andauernde Behauptung, dass die Klagevertretung eines Elternteils
das Kind vor der Beschneidung schützen würde, stimmt schlicht nicht.

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