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  • Motorpsycho

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Re: Nur damit ich das richtig verstehe

bismarckhering schrieb am 4. Januar 2013 21:51

> Vorsicht, religiöser Bezug fehlt, weiterhin kann die Argumentation
> mit der eigenen Unberechenbarkeit -ratzfatz- zum Verlust des
> Sorgerechts führen.

Was für ein religiöser Bezug? Hast du dich mit dem Gesetz überhaupt
beschäftigt? Das Justizministerium hat es peinlichst versucht,
jeglichen religiösen Bezug herauszulassen, mit dem Ergebnis, dass
Eltern aus beliebigen Gründen beschneiden lassen dürfen, sämtliche
denkbaren niederen Gründe eingeschlossen.

> > => Meine Frau kann es wollen.
> > => Wir können sterben und der dann bestellte Vormund kann es wollen.

> Da stellt sich die Frage, ob in den Augen des Gerichtes die von dir
> geschilderten -hypothetischen- Szenarien eine hinreichend starke
> Bedrohung der Grundrechte deines Sohnes darstellen, da das
> Voraussetzung für die Eröffnung des Rechtsweges wäre.

Das wird das BVerfG zu entscheiden haben. Beim Luftsicherheitsgesetz
dürfte die Betroffenheit eher noch unwahrscheinlicher gewesen sein.
Liegt aber wie gesagt, im Ermessen des BVerfG.

> > Die Beschneidung ist an keinerlei Voraussetzung sondern
> > ausschließlich an die Willkür der Eltern gebunden. 

> Religiös verbrämte Willkür ist erlaubt, keine beliebige.
> D.h. zur Klage ist der passende Glaube nötig.

Nein, siehe oben. Lies das Gesetz. Es ist eine gerne verbreitete Mär,
dass die Beschneidung nun aus religiösen Gründen zulässig wäre. Sie
ist schlicht aus beliebigen Gründen zulässig. Und es kann jeden
Jungen treffen. Da ist nichts mit "sollen die halt machen, geht mich
ja nichts an". Es geht uns alle an.

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