nicolas/ schrieb am 02.08.2022 16:59:
hofia schrieb am 02.08.2022 16:34:
nicolas/ schrieb am 02.08.2022 16:18:
Welche Kollateralschäden gab es bei dem Einsatz denn?
Das wissen wir nicht:
- Afghanistan behauptet, dass gar niemand getötet wurde
- die USA behaupten, dass auschliesslich al-Sawahiri getötet wurde
- eine britische Quelle will ausserdem wissen, dass Mitglieder der Familie des Hausbesitzers getötet wurden
- wir wissen, dass eine Hellfire in einer Stadt eingeschlagen ist - es wäre doch extrem erstaunlich, wenn diese Hellfire zwar al-Sawahiri getötet, aber nicht mal das Haus beschädigt hätte, in dem er getroffen wurdeWem also willst Du glauben? Haben am Ende die Afghanen recht und der Luftangriff der USA hat lediglich Sachschaden angerichtet?
Und was hat Selimchan Changoschwili verbrochen, dass er in Deutschland hingerichtet werden musste? Gleichzeit haben die ihm vorgeworfenen Taten wohl nicht ausgereicht, um ein ordentlichen Auslieferungsgesuch zu stellen. Warum bloß?
Ja, das ist eine gute Frage! Was hat denn al-Sawahiri verbrochen, dass einerseits die ihm vorgeworfenen Taten nicht ausgereicht haben, um ein ordentliches Auslieferungsgesuch zu stellen, aber offenbar dazu ausgereicht haben, ihn mitten in einer Stadt mit einer Kriegswaffe unter Gefährdung anderer Personen zu ermorden?
Rechtfertigt irgendein Verbrechen, bei der "Bestrafung" des Verbrechers auch noch andere Menschen in Mitleidenschaft zu ziehen?
Liefern die Taliban Straftäter in andere Länder aus? Nein. Liefert Deutschland Straftäter nach Russland aus? Ja. Aber Russland hat’s ja nichtmal versucht.
Der Drohnenkrieg bleibt dadurch ungerechtfertigt, aber man muss Russland doch bitte nicht für jeden Scheiß in Schutz nehmen.
Nee, muss man nicht.
Was man zum (Nicht)versuch der Auslieferung seitens Russland bei Wikipedia findet ist ein Zitat von Norbert Röttgen aus der SZ:
Verwirrt hat Putin die deutsche Seite erst einmal mit seiner Behauptung, für den Georgier habe es ein russisches Auslieferungsersuchen gegeben. Bekannt war bislang, dass die Russen die deutschen Behörden über eine angebliche terroristische Vergangenheit des früheren Rebellenkommandeurs informiert, dies aber offenbar nicht überzeugend belegt hatten.
"Von einem Auslieferungsbegehren in Hinblick auf den Ermordeten seitens Russlands ist deutschen Behörden nichts bekannt", sagte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Norbert Röttgen (CDU), der Süddeutschen Zeitung. Dasselbe gelte für Putins Anschuldigungen gegen diese Person. "Das Einzige, was wir wissen, ist, dass Selimchan Changoschwili mutmaßlich von einer Person mit von russischen Behörden ausgestellten, gefälschten Papieren ermordet worden ist", betont Röttgen. Und fragt: "Sollen die Anschuldigungen über den Ermordeten etwa nahelegen, der Mord sei gerechtfertigt?"
Also ist anscheinend den deutschen Behörden nichts bekannt gewesen. Kein Auslieferungsgesucht und keine der Anschuldigungen seitens Putin.