Ammerländer schrieb am 02.08.2022 12:38:
osorno schrieb am 02.08.2022 12:24:
...
wenn mich jemand töten möchte, weil ich nicht an seinen Gott glaube, dann ist das eine Bedrohung, die ich weg haben will.
...Wir haben aber gerade dafür ein Rechtssystem, dass nicht jeder, der sich dazu berufen fühlt, entscheiden kann, dass er bedroht wird.
Ausnahme ist eine Notwehrsituation und die lag hier wohl schwerlich vor.
Die Führung einer islamistischen Terror Organisation und Vorbereitung von Anschlägen ist also keine Notwehrsituation für die potentiellen Opfer?