Er hat die Behauptung aufgestellt, also muss er Beweise vorlegen.
Auf jeden Fall ist nach einer Maske und Einhaltung des Mindestabstandes keine Auffälligkeit gegeben.
Er hat die Behauptung aufgestellt, also muss er Beweise vorlegen.
Auf jeden Fall ist nach einer Maske und Einhaltung des Mindestabstandes keine Auffälligkeit gegeben.