Zitronenschalter schrieb am 07.11.2016 10:50:
K3 schrieb am 07.11.2016 08:58:
Er besagt nicht etwa, dass das GG nur ein Provisorium wäre und noch
bestätigt werden müsste. Da ist also nichts, was diesem Artikel
zufolge noch aussteht und "endlich verwirklicht" werden muss.Das haben die Autoren des GG aber ganz anders gesehen. Hör dir dazu mal das Statement von Carlo Schmid an - einer der Verhandlungsführer des Parl. Rates.
https://www.youtube.com/watch?v=njlLVk1Y8HUDeutlich wird das auch aus der alten Fassung der Präambel des GG. Diese beschränkt die Geltung des GG auf eine Übergangszeit und enthält auch einen expliziten Aufruf an das Volk.
"Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."
Ich empfehle dazu den ausführlichen Text "Art. 146 GG vor dem Bundesverfassungsgericht" von Wolfgang Wesener
(http://www.dr-wesener.de/app/download/6088075676/Art146GG.pdf?t=1402457135).
Das wäre wohl die Antwort darauf:
http://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=all