st.sch. schrieb am 07.11.2016 09:04:
Wieso "endlich"?
Weil bereits seit 1949 die Umsetzung von 146 vakant ist, das ist eine ziemlich lange Zeit, auch wenn das natürlich Gründe hat.
Warum das?
Wir haben doch das GG?
Und hätte eine neue Verfassung sinnvollerweise nicht auch einen Art. 146?
Nein, denn Deutschland ist inzwischen vereinigt und jede Verfassung, nachdem einmalig Art 146 angewendet worden ist, wäre nur eine Weiterentwicklung der dann bestehenden Verfassung.
Ja und?
Der Art 146 sagt, unter welchen Bedingungen unsere Verfassung ungültig wird. Nämlich dann, wenn das Volk sich eine neue gibt.
Natürlich ist es sinnvoll, dass eine neue Verfassung unter gleichen Bedingungen ungültig wird.