st.sch. schrieb am 07.11.2016 09:20:
Warum das?
Weil die Einigung Deutschland in gemeinsamer Abstimmung über die Verfassungh wirklich vollendet wäre, denn diese Abstimmung ist ja nicht nur eine Formalie sondern setzt einen Prozess der Vorbereitung voraus.
Warum?
Art 146 sagt:
"Dieses Grundgesetz gilt nach der Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk."
Wir haben doch das GG?
Exakt und da ich das GG sehr gute, finde würde es für mich zu 90% als neue Verfassung taugen.
Vielleicht legst Du einfach einmal Dein Misstrauen zu Seite das jeder der über die Verfassung abstimmen will allein deshalb eine Verfassung will die anders ist als das GG.
Einzig gibt es halt Menschen die eine Verfassung eines demokratischen Staates auch wirklich durch eine direkte Abstimmung bekräftigt sehen wollen.
Du willst aber ohne Not diesen Prozess in Gang setzen.
Ich bin mir doch ziemlich sicher, da kommt nix vernünftiges raus.
Das Ansinnen, dass das Volk über die Verfassung abstimmt ist nobel (und indirekt durch Ratifizierung der Parlamente auch geschehen), aber nicht unbedingt üblich.
V.a. nach dem das Volk schon über 60 Jahre zufrieden damit lebt ;)
Ja und?
Der Art 146 sagt, unter welchen Bedingungen unsere Verfassung ungültig wird. Nämlich dann, wenn das Volk sich eine neue gibt.Das ist zu verkürzt, denn Art 146 beinhaltet ausdrücklich den Wilklen zur Überwindung der Spaltung. 146 wäre also NICHT erfüllt gewesen hätte das bundesdeutsche Volk vor dem 3.10.1990 versuch eine neue Verfassung in Kraft zu setzen, sondern gibt erst nach dem 3.10.1990 den Sinn dem ihm duie Väter des GG zugewsiesen hatten.
Nö.
Das steht da nicht.
Dieses Grundgesetzverliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
" das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt" ist ein Einschub für den Falle der erwarteten/erhofften Wiedervereinigung.