Du kannst das so sehen. Jeder hat ein Recht auf seine Meinung
Ja, aber darum geht es hier aber garnicht, sondern um den feinen Unterschied das in einem bürgerlichen Rechtsstaat keine Volksmasse (egal wie man sie benennt) allein aufgrund ihrer Masse mehr Rechte hat wie der Einzelne.
Und damit wir uns nicht falsch verstehen: das Vorstehende berührt nicht die Frage demokratischer Abstimmungen, sondern meint einzig die Frage der juristischen Gleichheit vor dem Gesetz, z.B. darf ich in einem Rechtsstaat nicht einfach so enteignet werden nur weil das Tausenden Anderen nutzen würde, sondern es ist im Streitfall eine juristische Abwägung nötig.